PSA- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz


Unter die PSA fallen Halte- und Auffanggurte, Falldämpfer, Verbindungsmittel,Seilkürzer etc. und alle diese Ausrüstungsgegenstände unterliegen einer Prüfpflicht !

 

Diese muß mindestens einmal jährlich bzw. auf Grund eines Ereignisses

(z B. ein Sturz oder andere stärkere Beanspruchung)

auch schon eher durch einen Sachkundigen durchgeführt

und dokumentiert werden.

 

Eine Überprüfung Ihrer PSA kann durch uns in Ihrem Betrieb erfolgen.

 

Somit ersparen Sie sich einen Ausfall durch versenden der PSA und können zeitnah weiterarbeiten.

 

Gerne erstelle ich ihnen ein unverbindliches Angebot.